BEATE SCHOLZ Immobilienverwaltung

LEISTUNGEN DER WEG-VERWALTUNG

Kaufmännische Leistungen

  • Einberufung und Durchführung ordentlicher und außerordentlicher
    Eigentümerversammlungen
  • Erstellung und Vorlage der Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr
    Entwurf des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr
  • Erstellung und Versand der Beschlussprotokolle zur Eigentümerversammlung
    Separate Verwaltung des Verwaltungsmögens der Eigentümergemeinschaft von sonstigem
    Vermögen
  • Führung der Verwaltungskonten zu Sonderkonditionen bei örtlichen Kreditinstituten
  • Getrennte Anlage der Instandhaltungsrücklage vom laufenden Bewirtschaftungskonto gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung, im Zweifel mündelsichere
    Verwaltung
  • Wenn gewünscht, Gewährung jederzeitiger Einsichtnahme durch eine Vertrauensperson in
    alle Konten der Eigentümergemeinschaft
  • Pünktlicher Einzug aller Lasten- und Kostenbeiträge (Hausgeld) sowie sonstiger Zahlungen
  • Durchführung des laufenden außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnwesens
  • Pünktliche Bezahlung von Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
  • Führung einer den Vorschriften des WEG entsprechenden Buchführung in auch für weniger
    kundige Mitglieder der Eigentümergemeinschaft übersichtlicher und verständlicher Form
    Prüfung des Versicherungsbedarfs sowie Abschluss und Kündigung von
    Versicherungsverträgen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
    Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister,
    Reinigungspersonal etc.)
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen
    Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für den Hausmeister) und Versorgungsgüter (z.B.
    Heizmaterial)
  • Beauftragung von Spezialisten wie Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte,
    Heizkostenabrechnungsfirmen, (Komma entfernen) etc. im erforderlichen Umfange
    Koordinierung der Dienste von Hilfskräften, Spezialisten, Versorgungsunternehmen,
    Handwerkern etc.
  • Abschluss aller sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge wie z.B.
    Heizungswartung, Aufzugwartung etc.
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis, d.h. gegenüber einzelnen
    Eigentümern sowie Dritten, gerichtlich und außergerichtlich
  • Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegen Dritten sowie gegenüber
    einzelnen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft
  • Gesamter Verkehr mit Behörden , soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
    Technische Verwaltung
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger
    Dritter auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft)
  • Erstellung einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit
    der Eigentümergemeinschaft
  • Durchführung der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts gemäß den
    Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • In dringenden Fällen Veranlassung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des
    gemeinschaftlichen Eigentums
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten
    Vorausplanung aperiodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
    Regelmäßige Vorort-Inspektionen